Art. 43 · Nettoladenfläche
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF
1Die Berechnung der Nettoladenfläche richtet sich nach dem in der VSS-Norm SN 640.281 verwendeten Begriff „Verkaufsfläche11“. Nettoladenfläche
2Der Gemeinderat kann die in den Misch- und Arbeitszonen festgelegten Grenzwerte angemessen erhöhen, wenn es sich
11Die Verkaufsfläche ist die den Kunden zugängliche Fläche inkl. Flächen für Gestelle, Auslagen usw., aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume usw. (VSS-Norm SN 640.281, Ziff. 5.6). BNO Möriken-Wildegg
31 um Ausstellungsflächen mit geringer Verkehrserzeugung handelt, namentlich solche für Motorfahrzeuge. Die maximale Erhöhung beträgt 300 m2 Nettoladenfläche pro Standort.
4.3 Abstände12
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