← BZO Möriken-Wildegg · Inhaltsverzeichnis
Art. 41 · Nutzungsbonus
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF
1Für unbeheizte allseitig verglaste Balkone, Sitzplätze und Wintergärten ausserhalb der beheizten Gebäudehülle wird ein Nutzungsbonus gewährt. Er beträgt 10% der anrechenbaren Geschossfläche pro zugehöriger Wohneinheit, höchstens jedoch 20 m2. Der Zuschlag gilt bei Einzelbauweise und bei Arealüberbauungen. Nutzungsbonus
4.2 Gewerbe / Verkaufsflächen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.