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Art. 3 · Räumliches Gesamtkonzept

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7 · Original-PDF

1Das vom Gemeinderat am 17. Dezember 2012 beschlossene Räumliche Gesamtkonzept skizziert die angestrebte räumliche Entwicklung bis ins Jahr 2030. Die darin enthaltenen Grundsätze und Massnahmen sind behördenverbindlich. Es ist für nachgeordnete Planungen wegleitend und bei Bauvorhaben zu beachten. Räumliches Gesamtkonzept

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.