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Art. 80

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 24 · Original-PDF

1Bei der Einzonung von Land in eine Bauzone und gleichgestellten Umzonungen Abgabesatz bei Einzonungen ist eine Mehrwertabgabe von 30 % zu leisten. 47 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

7VOLLZUG UND VERFAHREN

8SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.