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Art. 60 · Ausrichtung der Wohnungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 21 · Original-PDF

1Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Beson­ nung, Nutzung der Räume, Einpassung, usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Bei Unterschreitung der zonengemässen Gebäudeabstände ist eine genügende Besonnung an den mittleren Winterhalbjahrestagen zu gewährleisten. 40 41 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

5BAUVORSCHRIFTEN 5.3 AUSSTATTUNG

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.