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Art. 59
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 21 · Original-PDF
1Innerhalb der im Spezialplan Energieanschluss als geplante Energieverbunde Anschlusspflicht an geplante Energieverbunde bezeichneten Gebiete sind Neubauten und Umbauten mit Ersatz der Wärme erzeugungsanlage, vorbehältlich der übergeordneten Gesetzgebung, an die Fernwärmeversorgung anzuschliessen, sobald der vorgesehene Wärmever bund verfügbar ist (Positiver Investitionsentscheid seitens Betreiber). 5.2 Wohnhygiene
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.