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Art. 59

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 21 · Original-PDF

1Innerhalb der im Spezialplan Energieanschluss als geplante Energieverbunde Anschlusspflicht an geplante Energieverbunde bezeichneten Gebiete sind Neubauten und Umbauten mit Ersatz der Wärme­ erzeugungsanlage, vorbehältlich der übergeordneten Gesetzgebung, an die Fernwärmeversorgung anzuschliessen, sobald der vorgesehene Wärmever­ bund verfügbar ist (Positiver Investitionsentscheid seitens Betreiber). 5.2 Wohnhygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.