Art. 50 · Freihaltezone Hochwasser
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 18 · Original-PDF
1Die im Spezialplan Hochwasserschutz bezeichnete Freihaltezone Hochwasser dient der Sicherstellung des erforderlichen Raums ausserhalb der Bauzonen für den natürlichen Hochwasserabfluss bei grossen und seltenen Hochwasserereignissen, sowie für den Hochwasserrückhalt.
2Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Einschrän kungen nach der Grundnutzungszone. Von den in Absätzen 3, 4, und 5 genannten Ausnahmen abgesehen, sind Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen verboten.
3Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen für den ökologischen Aus gleich, Renaturierungsmassnahmen, Bauten für den Hochwasserschutz oder ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
4Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen dürfen im Rahmen des Besitzstandsschutzes erneuert, teilweise geändert,
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.