Art. 44 · Naturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 17 · Original-PDF
1Die im Bauzonen- und Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind fach gerecht zu unterhalten.
2Detaillierte Nutzungs- und Pflegebestimmungen können in Richtlinien zum Vollzug Naturschutz oder in Verträgen mit den Eigentümern/Bewirtschaftern geregelt werden.
3Folgende Naturobjekte sind geschützt: Signatur im Bauzonenoder Kulturlandplan Schutzziel und Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Naturobjekt Hecke, Feldgehölz grüne Signatur Schutzziel: Brut- und Nahrungsbiotop, Artenreichtum, Trittstein- und Vernetzungselement, Gliederung der Landschaft sowie Windschutz. Pflegemassnahmen: Struktur erhalten; periodisch selektiv zurück schneiden und verjüngen; im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf Stock setzen; in der Regel vorgelagerten Pufferstreifen von mind. 3 m Breite erhalten und pflegen; keine Bauten, Ablagerungen und Depots innerhalb des Objektes und Pufferstreifens. Hecken im Siedlungsgebiet dürfen unter Nachweis überwiegender Interessen gerodet werden, wenn dafür ein ökologisch und flächen mässig adäquater Ersatz angelegt und unterhalten wird. Einzelbaum, Baumpaar, Baumgruppe grüngelbe Signatur Schutzziel: Siedlungs-/landschaftsprägendes Naturelement, Artenreich tum, Kulturrelikt, Brut- und Naturelement Pflegemassnahmen: Volumen erhalten; Pflege auf lange Lebensdauer; im Bedarfsfall sachgerechter Baumschnitt; Abgänge ersetzen. Baum-Ensemble, Baumreihe, Allee hellgrüne Signatur Schutzziel: Erhalt strassen- oder wegbezogene Wirkung als Siedlungs-/ landschaftsprägendes Naturelement, Artenreichtum, Kulturrelikt, Brut- und Naturelement Pflegemassnahmen: Volumen erhalten; Pflege auf lange Lebensdauer; im Bedarfsfall sachgerechter Baumschnitt; Abgänge innerhalb Objekt ersetzen. Geschützter Waldrand grüne Dreiecke Schutzziel: Brut- und Nahrungsbiotop, Artenreichtum, vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland. Pflegemassnahmen und Nutzungseinschränkung: Waldrand stufig strukturiert mit Strauchschicht anlegen und periodisch pflegen; in der Regel vorgelagerter Pufferstreifen extensiv bewirtschaften (kein Mulchen, keine Lagerung von Siloballen, Materialien, Gerätschaf ten usw.). Signatur im Bauzonenoder Kulturlandplan Schutzziel und Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Naturobjekt Feuchtbiotop blauer Punkt Schutzziel: Als Laichgebiet geschützter Amphibienarten sowie als Lebensräume weiterer seltener Tiere und Pflanzen (Pionierarten) erhalten. Pflegemassnahmen: Verlandung der Wasserfläche durch periodische Pflegemassnahmen im Herbst verhindern. Nutzungseinschränkungen: kein unbewilligtes Einfangen und Aussetzen von Tieren. Fischbesatz und -fang unter Einhaltung übergeordneter Vorgaben im Dritt- und Fünfweiher (Naturobjekt Nrn. F02 und F03) zulässig. Steinbruch, Kiesgrube, Sandgrube, Naturobjekt, Erratiker schwarzer Punkt Schutzziel: Geologische Objekte von naturgeschichtlichem Wert erhalten. Pflegemassnahmen: periodisches säubern; vor dem Überwachsen durch Gebüsch oder Pioniervegetation freizuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.