Art. 9 · Der Grenzabstand gegenüber benachbarten Wohn- oder Wohn- und Arbeitszonen …
BZO Bau- und Nutzungsordnung, nachgeführte Version, Stand Dezember 2025 · S. 13 · Original-PDF
9 Der Grenzabstand gegenüber benachbarten Wohn- oder Wohn- und Arbeitszonen beträgt bei Bauten bis 8.00 m F4öiae-Fassadenhöhe 8.00 m. Bei höheren Gebäuden ist der Abstand um das Mass der Mehrhöhe zu vergrössern. Der Abstandsbereich ist als Grünfläche zu gestalten. 9
4In den Naturschutzzonen ist alles zu unterlassen, was die Pflanzenund Tierwelt beeinträchtigen kann. Verboten sind insbesondere das Verlassen der Wege, das Anzünden von Feuern ausserhalb der hierfür vorgesehenen Stellen, die Durchführung von Festen und sportlichen Veranstaltungen sowie das Laufen lassen von Hunden.
5Detaillierte Nutzungs- und Pflegebestimmungen zu den einzelnen Zonen regelt der Gemeinderat im Nutzungsreglement. § 20 (bisher § 17N0) Naturschutzzone Wald Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere.
2Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen.
3Für die einzelnen Naturschutzzonen im Wald gelten folgende spezifische Zielsetzungen : A) Seckenberg: Eichenreiches Laub-Altholz B) Holenweg: Eichen- und totholzreicher Altholzbestand sowie natürlicher Bachlauf C) Leischberg: Eichenreiche Altholzinsel D) Sängelirain/Moos: Totholzreicher Altholzbestand mit Tannen und hohem Eichenanteil E) Ziegeleiweiher: Laubmischwald, primär Erlen sowie Ahorn und Eschen. Erhalten Weiherbereich mit Schilfröhricht, keine Eingriffe in Erlenbruchwald. F) Chomberghalde: Eichenreiches Buchen-Altholz, auf trockenen Standorten lichter Bestand mit artenreicher Kraut- und Strauchschicht G) Flue: Baumartenreicher Bestand mit hohem Totholzanteil H) Frickberg: Lichter, artenreicher Laubmischwald mit hohem Totholzanteil Im Bereich der bezeichneten Alholzinseln ist langfristig auf eine forstliche Nutzung zu verzichten. Dies wird wie folgt gesichert:
a)Moos/Ritzleten: Durch langfristigen Vertrag mit der Ortsbürgergemeinde
b)Frickberg-Höhe: Durch Regierungsratsbeschluss
c)Frickberg//Graubühl: Durch langfristigen Vertrag mit der Ortsbürgergemeinde
d)Grosser Berg/Chapf: Durch Regierungsratsbeschluss §21 (bisher, 14N0)
1Die Magerwiesenzone bezeichnet extensiv genutzte Wiesen mit besonders schutzwürdigen Pflanzen- und Tiergemeinschaften auf magerem Untergrund. Magerwiesenzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.