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Art. 40
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 26 · Original-PDF
1Durch Brand oder andere Elementarereignisse beschädigte oder zerstörte Gebäude müssen innert 1 Jahr ganz abgetragen oder im Rahmen dieser Bau- und Nutzungsordnung wieder aufgebaut werden. Brandruinen
BNO Reinach, 26. Oktober 2016 20 5.3 Wohnhygiene
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.