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Art. 15

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14 · Original-PDF

1Die Spezialzone Bürgerheim dient der landwirtschaftlichen und pflanzenbaulichen Nutzung, der Tierhaltung und betreutem Wohnen und Arbeiten. Spezialzone Bürgerheim SB

BNO Reinach, 26. Oktober 2016 8

2In untergeordnetem Mass sind zulässig:

–Zusätzlicher Wohnraum in Zusammenhang mit den Hauptnutzungen

–Nicht störendes Gewerbe

–Verkauf von vor Ort hergestellten Produkten. Die zulässige Nettoladenfläche für die Spezialzone beträgt 100 m2.

3Neu- und Umbauten sind zulässig, sofern diese betriebsnotwendig sind und eine einwandfreie Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung gewährleistet ist. Es gelten die Baumasse und Abstände der WG3 gemäss § 8 Abs. 1 BNO als Richtwert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.