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Art. 14 · Arbeitszone A2

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF

1Die Arbeitszone A2 ist für industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie für Dienstleistungen bestimmt. Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. Verkaufsflächen sind nicht zugelassen. Ausstellungsflächen im Sinne von § 29 Abs. 1 BNO sind bis max. 300 m2 zulässig.

2Die Grünflächenziffer beträgt 0.1. Die Grünflächen sind als extensiv genutzte Flächen und, soweit betrieblich möglich, zusammenhängend anzulegen.

3Zur optischen Gliederung des Siedlungsraumes und als Trennung zu Wohngebieten und zur offenen Landschaft, sind entlang von Parzellen- und Bauzonengrenzen mit einheimischen LaubGemeinde Reinach | Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung, Bedingte Einzonung Alzbach 3 Teilrevision BNO Rechtskräftige BNO Bemerkungen bäumen und Gehölzen bepflanzte Grünflächen zu erstellen und zu erhalten.

4Die Farbgestaltung der Gebäude ist bewilligungspflichtig. Zur Erreichung einer befriedigenden Gesamtwirkung im landschaftlichen Umfeld kann der Gemeinderat Auflagen betreffend kubischer Gestaltung und Farbgebung der Bauten sowie zur Umgebungsgestaltung und Bepflanzung machen.

5Das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet "Alzbach" dient der Erweiterung der Firma Kaltband AG. Der Grünraum am Siedlungsrand ist sorgfältig zu gestalten und auf die angrenzende Landschaft abzustimmen. Erfolgt die Bauabnahme des Bauprojekts, welches der Einzonung auf Parzellen Nr. 2407, 3334 und 3774 zu Grunde gelegt wurde, nicht innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft der Einzonung, so fällt die Einzonung dahin und für das Areal "Alzbach" gelten ab diesem Datum automatisch die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. Neu eingefügt § 14

1Die Arbeitszone A2 ist für industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie für Dienstleistungen bestimmt. Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. Verkaufsflächen sind nicht zugelassen. Ausstellungsflächen im Sinne von § 29 Abs. 1 BNO sind bis max. 300 m2 zulässig. Arbeitszone A2

2Die Grünflächenziffer beträgt 0.1. Die Grünflächen sind als extensiv genutzte Flächen und, soweit betrieblich möglich, zusammenhängend anzulegen.

3Zur optischen Gliederung des Siedlungsraumes und als Trennung zu Wohngebieten und zur offenen Landschaft, sind entlang von Parzellen- und Bauzonengrenzen mit einheimischen Laubbäumen und Gehölzen bepflanzte Grünflächen zu erstellen und zu erhalten.

4Die Farbgestaltung der Gebäude ist bewilligungspflichtig. Zur Erreichung einer befriedigenden Gesamtwirkung im landschaftlichen Umfeld kann der Gemeinderat Auflagen betreffend kubischer Gestaltung und Farbgebung der Bauten sowie zur Umgebungsgestaltung und Bepflanzung machen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.