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Art. 11 · Wohn- und Gewerbezone WG3

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12 · Original-PDF

1Die Wohn- und Gewerbezone WG3 ist für mässig störendes Gewerbe sowie für Wohnen, Dienstleistungen und Landwirtschaft bestimmt. Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zulässig. Im Teilgebiet D sind Verkaufsnutzungen bis max. 1'300 m2 Nettoladenfläche zulässig, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als aus herkömmlichen Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben entstehen. Wohn- und Gewerbezone WG3

2Der Neubau von freistehenden Einfamilienhäusern ist nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung wie z.B. Mehrfamilienhäuser gemäss § 18 BauV oder ähnlich dichte Wohnbauformen realisiert werden können.

3Bei einer Ausnützungsziffer von 0.70 oder höher ist ein Fachgutachten nötig, in welchem die sorgfältige Integration in den örtlichen Kontext ausgewiesen wird. Das Fachgutachten ist mit dem Baugesuch aufzulegen.

BNO Reinach, 26. Oktober 2016 6

4Entlang der Aarauerstrasse, Sandgasse und Alzbachstrasse müssen Bauten zur guten Gestaltung beitragen, indem sie den Strassenraum räumlich fassen und die Vorplatzbereiche sorgfältig gestaltet werden. Anlagen zur Anlieferung und Parkierung haben gemeinschaftlich zu erfolgen oder sind auf Gemeinschaftslösungen auszurichten. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes eine seitliche Unterschreitung bzw. Aufhebung der Grenz- und Gebäudeabstände verlangen bzw. zulassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.