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Art. 81 · Übergangsbestimmung
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 43 · Original-PDF
1Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser BNO hängigen Baugesuche werden nach dieser Bau- und Nutzungsordnung entschieden. Übergangsbestimmung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.