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Art. 61 · Container, Kompostplätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 35 · Original-PDF

1Bei Neu-, Um- und Ausbauten sind geeignete Räume für die Trennung und Sammlung des Abfalls zu schaffen. Container , Kompostplätze

2Bei allen Gebäuden, wo Küchen- und/oder Gartenabfälle anfallen, ist an geeigneter Stelle ein Kompostplatz herzurichten, sofern diese organischen Abfälle nicht anderweitig zweckmässig entsorgt werden können.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.