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Art. 60 · Velos, Kinderwagen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 35 · Original-PDF

1Bei allen Gebäuden, wo aufgrund der Nutzung mit einem regelmässigen Abstellen von zweirädrigen Fahrzeugen und/ oder Kinderwagen zu rechnen ist, sind genügend grosse Abstellflächen bereitzustellen. Sie sind leicht zugänglich, nahe bei den Hauseingängen, witterungsgeschützt und gut beleuchtet auszugestalten. Velos15, Kinderwagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.