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Art. 6 · Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10 · Original-PDF

1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiete dürfen nur erschlossen und überbaut werden wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.