Art. 53 · Raummasse, Fenstergrösse, Nebenräume
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 32 · Original-PDF
1Für Neubauten gelten folgende Masse: Raummasse, Fenstergrösse, Nebenräume und Balkone
a)Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume:
–Lichte Höhe Vollgeschoss: ≥ 2,40 m
–Lichte Höhe Dachgeschoss: ≥ 2,40 m auf mind. 5 m2 Fläche
–Fensterfläche: 1/10 der Bodenfläche (die Fenster müssen direkt ins Freie führen)
Dachflächenfenster: Bei Dachflächenfenstern kann die Fensterfläche (Lüftungsöffnung) bis auf 1/15 der anrechenbaren Bodenfläche reduziert werden. BNO Gemeinde Menziken
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b)Nebenräume in Mehrfamilienhäusern12:
–Abstellraum pro Wohnung: mind. 4 m2 (im Estrich oder auf dem gleichen Geschoss wie die Wohnung)
–Keller für eine 1-Zimmer-Wohnung: mind. 4 m2
–Keller für jedes weitere Zimmer: 1 m2 zusätzlich
2Die Wohnungen haben ausreichende und gut benutzbare Garten- Terrassen- oder Balkonflächen aufzuweisen (ausgenommen Klein- und Dachwohnungen). Balkone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.