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Art. 5 · Gebiete mit Erschliessungsplanpflicht

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF

1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiete dürfen nur erschlossen und überbaut werden wenn ein rechtskräftiger Erschliessungsplan vorliegt. Gebiete mit Erschliessungsplanpflicht BNO Gemeinde Menziken

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2Wenn die zweckmässige Erschliessung auf andere Weise sichergestellt wird, kann auf den Erschliessungsplan verzichtet werden (z.B. Strassenverbreiterungsprojekt dem die Beteiligten zustimmen, öffentlich-rechtlicher Vertrag).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.