Art. 26 · Naturschutzzone Wald
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21 · Original-PDF
1Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. Naturschutzzone Wald
2Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Für den Privatwald besteht eine allgemeine Anzeichnungspflicht durch den Forstdienst.
–Verbot der Veränderung der Geländeform. Steinig *4 6.2 Feuchtstandorte - Verbot von drainierenden Massnahmen Pfannenstil *4 6.3 Naturnahes Waldteil mit seltenen, geschützten Pflanzenarten - Naturnahe Waldwirtschaft mit nur kleinflächigen Räumungen.
–Belassen von Altholzbeständen. Eichholz Strossmatt*4 6.4 Buchenwäldchen - Naturnahe Bewirtschaftung: Einzelstammweise sowie Naturverjüngung.
4Naturschutzgebiete umfassen mehrere Naturschutzzonen die in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Aus Darstellungsgründen wurden sie in einer Zone zusammengefasst. Die spezifischen Schutzziele der einzelnen Biotope entsprechen jenen der oben beschriebenen Naturschutzzonen.
5Inventarnummern der Naturschutzzonen gemäss Naturschutzinventar der Gemeinde Menziken mit Stand 2013 BNO Gemeinde Menziken
20 Maihuserhölzli (Westteil) *4 6.5 Lichtes, auenwaldartiges Laubgehölz - Gezielte Durchforstung, Entfernung von Fichten Eichhölzli oberhalb Hübeligrube *4 6.6 Eichengehölz - Bildet zusammen mit Naturschutzgebiet Hübeligrube ein wertvolles Lebensraummosaik Ischlag *6 6.7 Altholzinsel (kleiner als 20 ha) - Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung Putschebni / Stierenberg *5 6.8 Altholzinsel (kleiner als 20 ha) - Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung Wald östlich Burgergrube (Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung) 6.9 Sommerlebensraum für Zielarten Amphibien - Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung 3.4 Überlagerte Schutzzonen
| Naturschutzzone Wald | Bezeich zeich- nung im Plan | Schutzziel | Bewirtschaftung und Unter- halt, Nutzungseinschränkungen |
|---|---|---|---|
| Ischlag Moränenwall *5 | 6.1 | Waldteil auf dem besterhal- tenen Moränenwall aus der Würmeiszeit | - Überführung in naturnahen, kleinflächig bewirtschafteten Laubwald - Verbot der Veränderung der Geländeform. |
| Steinig *4 | 6.2 | Feuchtstandorte | - Verbot von drainierenden Massnahmen |
| Pfannenstil *4 | 6.3 | Naturnahes Waldteil mit seltenen, geschützten Pflanzenarten | - Naturnahe Waldwirtschaft mit nur kleinflächigen Räumun- gen. - Belassen von Altholzbestän- den. |
| Eichholz Strossmatt*4 | 6.4 | Buchenwäldchen | - Naturnahe Bewirtschaftung: Einzelstammweise sowie Na- turverjüngung. |
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