Art. 56 · Parkierung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 56 · Original-PDF
56 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch Anhang I Zielvorgaben für Gestaltungsplangebiete gemäss § 9 Abs. 2 BNO Gebiet Zielvorgaben Im Winkel Der Gestaltungsplan dient als Grundlage für eine städtebaulich und architektonisch besonders gute Überbauung dieser Siedlungslücke (unter Beachtung der archäologischen Besonderheiten). Angestrebt wird eine Wohnnutzung bzw. im südlichen Arealteil eine Mischnutzung, die durch eine dichte und durchgrünte Überbauung mit einem klaren Siedlungsabschluss umgesetzt wird. Die Wohnnutzung ist mit der Gewerbenutzung abzustimmen, der minimale Wohnanteil ist auf 60% festgelegt. Die Quartierentwicklung hat sich an den Zielsetzungen der 2000-Watt- Areal zu orientieren. Zur Qualitätssicherung ist ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Teilgestaltungspläne sind nicht zulässig. RömerstrasseBachmattstrasse Mit dem Gestaltungsplan müssen eine städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete Überbauung, eine zweckmässige Erschliessung sowie Aussenräume von hoher Qualität gewährleistet werden. Der Eingliederung ins bestehende Quartier und dem Umgebungsschutz des Amphitheaters ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Zürcherstrasse Mit dem Gestaltungsplan muss eine städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete Überbauung gewährleistet werden, die den Strassenraum fasst und den Zentrumsbereich von Windisch erweitert. An zweckmässiger Lage sind publikumsorientierte Nutzungen anzuordnen und über die Kantonsstrasse erschliessen zu lassen, soweit verkehrstechnisch machbar. Dohlenzelgstrasse Mit dem Gestaltungsplan muss eine städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete Überbauung gewährleistet werden, die den Strassenraum fasst und den Zentrumsbereich von Windisch erweitert. An zweckmässiger Lage sind publikumsorientierte Nutzungen anzuordnen. Vorder Chilefeld Mit dem Gestaltungsplan muss eine städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete Überbauung gewährleistet werden, die einen qualitätvollen Siedlungsrand bildet. Der Eingliederung in das bestehende Quartier und in die Topografie sowie der Abstimmung von Siedlung und Verkehr ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Gleisfeld Mit dem Gestaltungsplan müssen eine städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete Überbauung, eine zweckmässige Erschliessung sowie Aussenräume von urbaner Qualität gewährleistet werden. Die Bebauungsstruktur und die Nutzweise haben auf die Umgebung zu reagieren. Anhang I Gestaltungsplangebiete mit Zielvorgaben gem. § 9 Abs. 2 BNO Dohlenzelg strasse Dohlenzelg strasse Gleisfeld Römerstrasse - Bachstrasse Im Winkel Vorder Chilefeld Zürcherstrasse Gemeinde Windisch Kanton AG Massstab 1: 12'000
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.