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Art. 79o

BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 68 · Original-PDF

12. Betreten des

nachbarlichen

Grundes Der Nachbar hat das Betreten oder die vorübergehende Benützung seines Grundstückes zu gestatten, wenn dies erforderlich ist für die Einrichtung oder den Unterhalt von Bauten, Strassen, Pflanzungen längs der Grenze oder von sonstigen Anlagen wie Leitungen. Er ist rechtzeitig zu benachrichtigen und hat Anspruch auf möglichste Schonung und vollen Schadenersatz. ANHANG IV

SCHÜTZENSWERTE UND ERHALTENSWERTE BAUTEN IN DER GEMEINDE KIRCHBERG (Vgl. Bauinventar der Gemeinde Kirchberg)

 Wertvolle Baugruppen A: Kirchhügel F: Chleehof

B: Dorfkern G: Weberei Elsässer, Lorraine

C: -- (aufgehoben) H: Vilbringen

D: -- (aufgehoben) I: Bütikofen

E: Mühle J: Düttisberg

Begriff Baugruppen Die Baugruppen zeichnen sich durch einen räumlichen oder historischen Zusammenhang aus. In Baugruppen werden Objekte zusammengefasst, deren Wert in ihrer Wirkung in der Gruppe liegt. Die Wirkung solcher Gruppen kann schon durch das Wegfallen oder Verändern eines einzelnen Elements oder das Hinzufügen eines Fremdkörpers empfindlich gestört werden. Allfällige Veränderungen innerhalb einer Baugruppe sind sorgfältig, mit Blick auf das Ganze und unter Beratung der Fachstelle zu planen.

Begriff schützenswert Wertvoller Bau von architektonischer und/oder historischer Bedeutung, dessen ungeschmälertes Weiterbestehen unter Einschluss der wesentlichen Einzelheiten wichtig ist. An Renovationen, Veränderungen oder Ergänzungen sind hohe Qualitätsanforderungen zu stellen, und sie bedürfen besonders sorgfältiger Abklärungen unter Einbezug fachlicher Beratung.

Begriff erhaltenswert Ansprechender oder charakteristischer Bau von guter Qualität, der erhalten und gepflegt werden soll. Veränderungen, die sich einordnen, und Erweiterungen, die auf den bestehenden Bau Rücksicht nehmen, sind denkbar. Sollte sich eine Erhaltung als unverhältnismässig erweisen, so muss ein allfälliger Ersatz in Bezug auf Stellung, Volumen, Gestaltung und Qualität sorgfältig geprüft werden. Zu dieser Kategorie können auch einst schützenswerte Gebäude gehören, die durch bauliche Eingriffe verändert oder entstellt worden sind und die sich sachgerecht wiederherstellen lassen. 2

Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt Beundenweg 6

Wohnhaus schützenswert K Beundenweg 8 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert K Bütikofen N.N. Schopf erhaltenswert K Bütikofen 2 Bauernhaus erhaltenswert K Bütikofen

2B Schopf erhaltenswert K Bütikofen 4 Bauernhaus schützenswert K Bütikofen

4C Speicher erhaltenswert K Bütikofen 8 Wohnhaus/Ofenhaus schützenswert K Bütikofen 10 Stöckli schützenswert K Bütikofen

10A Speicher schützenswert K Bütikofen 11 Bauernhaus schützenswert K Bütikofen 13 Ofenhaus/Stöckli erhaltenswert K Bütikofen 14 Bauernhaus schützenswert K Bütikofen

14B Speicher erhaltenswert K Bütikofen 15 Bauernhaus schützenswert K Bütikofen

15C Schopf schützenswert K Bütikofen 16 ehemalige Käserei erhaltenswert K Bütikofen 20 Bauernhaus schützenswert K Bütikofen

20A Ofenhaus erhaltenswert K Bütikofen

20B Speicher schützenswert K Bütikofen 22 Bauernhaus schützenswert K Bütikofen 24 Stöckli erhaltenswert K Bütikofen 25 Stöckli erhaltenswert/Sit K 3

Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt Bütikofen 26 Bauernhaus schützenswert K Bütikofen

26A Schopf schützenswert K Bütikofen 28 Ofenhaus/Stöckli schützenswert K Bütikofen 30 Schopf erhaltenswert K Bütikofen 38 Bauernhaus erhaltenswert K Bütikofen

38D Stöckli erhaltenswert K Chilchweg N.N. öffentliche Anlage schützenswert K Chilchweg N.N. öffentliche Anlage schützenswert K Chilchweg 2 Bauernhaus schützenswert K Chilchweg 7 Bauern-/Geschäftshaus erhaltenswert K Chilchweg 9 Pfarrhaus schützenswert K Chilchweg

9A Schopf erhaltenswert K Chilchweg 11 Wohnstock schützenswert K Chilchweg 13 Kirche schützenswert K Chleehof 2 Wohnstock schützenswert K Chleehof 4 Scheune erhaltenswert K Chleehof 6 Ofenhaus/Stöckli schützenswert K Chleehof 8 Bauernhaus erhaltenswert K Chleehof 10 Stöckli erhaltenswert K Düttisberg 1 Bauernhaus erhaltenswert K Düttisberg

1C Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert K Düttisberg 3 Stöckli schützenswert K Düttisberg 4 Bauernhaus erhaltenswert K 4

Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt Eigerweg 1 Wohnhaus erhaltenswert Ersigenstrasse 1 Wohnhaus erhaltenswert Ersigenstrasse 10 Wohnhaus erhaltenswert Ersigenstrasse 11 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert Ersigenstrasse

12A Speicher erhaltenswert Ersigenstrasse

12B Scheune erhaltenswert Ersigenstrasse 13 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert Ersigenstrasse 14 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert Ersigenstrasse 16 Wohnhaus erhaltenswert Ersigenstrasse 18 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert Ersigenstrasse 20 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert Ersigenstrasse 28 Wohnhaus erhaltenswert Ersigenstrasse 32 Wohnhaus erhaltenswert Ey 2 Bauernhaus erhaltenswert Ey

2A Ofenhaus/Stöckli erhaltenswert Ey 6 Bauernhaus erhaltenswert Eystrasse 5 Bauernhaus erhaltenswert K Eystrasse 7 Wohn-/Gewerbehaus erhaltenswert K Eystrasse 29 Wohnhaus erhaltenswert Eystrasse 48 Wohnhaus erhaltenswert Eystrasse 50 Wohnhaus erhaltenswert Eystrasse 55 Industriegebäude erhaltenswert K Eystrasse 59 Industriegebäude schützenswert K 5

Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt Eystrasse 61 Wohnhaus erhaltenswert K Eystrasse 62 Industriegebäude schützenswert K Eystrasse

62C Industriegebäude erhaltenswert K Eystrasse

62Süd Industriegebäude erhaltenswert K Eystrasse 63 Industriegebäude erhaltenswert K Eystrasse 65 Wohnhaus erhaltenswert K Eystrasse 66 Industriegebäude schützenswert K Eystrasse 67 Wohnhaus erhaltenswert K Eystrasse 69 Schopf erhaltenswert K Eystrasse

69A Schopf erhaltenswert K Eystrasse 70 Villa schützenswert K Eyzelg 1 Wohnhaus/Scheune erhaltenswert Eyzelg 3 Villa schützenswert K Froberg 2 Pfarrhaus erhaltenswert K Hauptstrasse 2 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert K Hauptstrasse 4 Wohnhaus/Scheune erhaltenswert K Hauptstrasse 7 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert K Hauptstrasse 8 Wohnhaus schützenswert K Hauptstrasse 9 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert K Hauptstrasse 11 öffentliches Gebäude erhaltenswert K Hauptstrasse 13 Wohn-/Geschäftshaus schützenswert K Hauptstrasse 16 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert K Hauptstrasse 17 Wohn-/Geschäftshaus erhaltenswert K 6

Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt Hauptstrasse 19 Gasthaus schützenswert K Hintergasse 5 Bauernhaus erhaltenswert Hintergasse 7 Bauernhaus erhaltenswert Hintergasse 10 Bauern-/Geschäftshaus erhaltenswert Neuhof 12 Bauernhaus erhaltenswert Obere Schache 1 öffentliche Anlage erhaltenswert Obere Schache 3 öffentliche Anlage erhaltenswert Obere Schache 5 öffentliche Anlage erhaltenswert Obere Schache 7 öffentliche Anlage erhaltenswert Obere Schache 9 öffentliche Anlage erhaltenswert Obere Schache 11 öffentliche Anlage erhaltenswert Obere Schache 13 öffentliche Anlage erhaltenswert Obere Schache 15 öffentliche Anlage erhaltenswert Schulweg N.N. öffentliche Anlage erhaltenswert K Schulweg 2 Wohn-Geschäftshaus erhaltenswert K Schulweg 5 Schulhaus erhaltenswert K Schulweg 7 Schulhaus erhaltenswert K Schulweg

7A Schulhaus erhaltenswert K Schulweg 11 Schulhaus erhaltenswert K Schulweg 13 Schulhaus erhaltenswert K Solothurnstrasse N.N. öffentliche Anlage schützenswert K Solothurnstrasse N.N. öffentliche Anlage schützenswert K Solothurnstrasse 1 Bauernhaus erhaltenswert K 7

Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt Solothurnstrasse 2 Gewerbegebäude erhaltenswert K Solothurnstrasse 3 Bauernhaus erhaltenswert K Solothurnstrasse 11 Bauernhaus erhaltenswert Solothurnstrasse 15 Stöckli schützenswert K Solothurnstrasse 17 Industriebau erhaltenswert Solothurnstrasse 20 Villa schützenswert K Solothurnstrasse

20B Schopf schützenswert K Solothurnstrasse 24 Wohnstock/Gewerbe schützenswert K Solothurnstrasse 37 Gartenhaus erhaltenswert K Solothurnstrasse 39 Ofenhaus/Stöckli schützenswert K Solothurnstrasse 41 Mühle schützenswert K Vilbringen 1 Stöckli erhaltenswert K Vilbringen 2 Bauernhaus erhaltenswert K Vilbringen 3 Stöckli schützenswert K Vilbringen

3A Schopf erhaltenswert K Vilbringen 4 Speicher schützenswert K Vilbringen 6 Bauernhaus schützenswert K Vilbringen

6C Schopf erhaltenswert K Vilbringen 10 Bauernhaus erhaltenswert K Widenhof

9A Speicher schützenswert K Zürichstrasse 2 Wohnstock schützenswert K Zürichstrasse

2A Ofenhaus/Speicher schützenswert K Zürichstrasse 4 Villa erhaltenswert K 8

Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt Zürichstrasse 5 Wohnstock schützenswert K Zürichstrasse

5A Ofenhaus/Stöckli erhaltenswert K Zürichstrasse

5C Gartenpavillon schützenswert K Zürichstrasse 6 Villa erhaltenswert Zürichstrasse

6A Schopf erhaltenswert Zürichstrasse 7 Bauernhaus schützenswert K Zürichstrasse 9 Bauernhaus erhaltenswert Zürichstrasse 14 Villa erhaltenswert Zürichstrasse

14A Schopf erhaltenswert Zürichstrasse 18 Wohnhaus erhaltenswert Zürichstrasse

18B Schopf erhaltenswert Zürichstrasse 24 Stöckli schützenswert K ANHANG V

GESCHÜTZTE OBJEKTE DER LANDSCHAFT

1. Hecken / Büsche / Feldgehölze 2. Einzelbäume / Baumgruppen 3. Ufergehölze 4. Weiher / Teiche / Quellen 5. Mager- und Trockenstandorte 1.1 Hecke zwischen Pfarrhaus und Kirchmatt 1.2 Hecke entlang Chilchweg 1.3 Hecke Brünnlisacher 1.4 Hecke entlang Solothurnstrasse 1.5 Hecke und Feldgehölz entlang Düttisbergweg 1.6 Hecke Hüntuzälg 1.7 Hecke, Feldgehölz Stockzälg 1.8 Hecke entlang Umfahrungsstrasse 1.9 Hecke entlang Balmbergweg 1.10 Hecke Chleehof 1.11 Hecke entlang Emme 6. Feuchtstandorte 7. Brutstätten und Nahrungsbiotope 8. Aussichtspunkte 9. Archäologische Schutzobjekte 10. Gestaltung Landschaft

Im Anhang 4 zum Bericht zur Ortsplanungsrevision sind die nachfolgenden Objekte der Landschaft im Lebensrauminventar charakterisiert.

1. Hecken / Büsche / Feldgehölze

2. Einzelbäume / Baumgruppen 2.1 Linden beim Erlenweg – Emmesteg 2.2 grosse Esche und Eiche an der Emme (Erlenweg - Hauptstrasse) 2.3 Eiche beim Hellacher (RRB Nr. 4472 vom 8.8.1947) 2.4 Baumgruppe beim Friedhof 2.5 Linden beim Schützenhaus 2.6 Linden entlang Umfahrung 2.7 wertvoller Baumbestand um Villa Eyzälg 2.8 Jubiläumsahorn 700 Jahre Bern, Sandegge 2.9 Jubiläumsahorn 700 Jahre Bern, alter Chilchweg 2.10 Linde Inf Rgt 16, Lochacher 2.11 Kastanienbäume beim Postparkplatz 2.12. Platane beim Platanenhof 2

3. Ufergehölze

4. Weiher / Teiche / Quellen 3.1 Baum- und Gebüschgruppen entlang Gewerbekanal 3.2

5Pappeln an Gewerbekanal 3.3 Baumgruppen entlang Gewerbekanal 3.4 Hecken entlang der Oesch 3.5 Uferbestockung entlang Emme 5.1 Böschungen der Autobahnüberführung 5.2 Dammbereiche zwischen Emmebrücke und Sportplatz

7. Brutstätten und Nahrungsbiotope 7.1 Igelbiotop 7.2 Der Kirchturm bietet heute noch als einzige Stelle in der Gemeinde dem Mauersegler (Spyri) Brutplätze und der Fledermaus Unterschlupf. 7.3 Der Friedhof mit hohen Bäumen und Gebüschgruppen ist ein ruhiger Brutplatz für Grünfink, Distelfink ... 8.1 bei der Kirche 8.2 beim Brünnlisacher 8.3 bei Wangele 4.1 Quellfassung Weier 4.2 Quellfassung Bütikofen 4.3 Quellfassung Chilchefeld 4.4 Quellfassung Brünnlisacher 4.5 Quellfassung Kirche 4.6 Teich Chilchefeld 6.1 Die Sumpfwiese im Bälchtürli ist wirtschaftlich von geringem Wert und würde sich zur Anlage eines Feuchtgebietes eignen. 6.2 Renaturierung Rain (Oesch, Bütikofen) 6.3 Renaturierung Teilstück Gewerbekanal 7.4 Sagirain als Platz für Eidechsen ... 7.5 Waldschneise bei Hochspannungsleitung im Vilbringewald 9.1 Serpentinplatte südlich Kirche

5. Mager- und Trockenstandorte

6. Feuchtstandorte

8. Aussichtspunkte

9. Archäologische Schutzobjekte ANHANG VI

DEN GÜLTIGEN ÜBERBAUUNGSORDNUNGEN LIEGEN FOLGENDE ORTSBEZOGENE ZPP-BESTIMMUNGEN ZUGRUNDE:

Zone mit Planungspflicht ZPP 3 "Hellacher" Die Zone mit Planungspflicht ZPP3 "Hellacher" bezweckt im Teil der Einfamilienhauszone E2 die Überbauung mit Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäusern (eventl. mit Einliegerwohnung), im Teil der Dorfzone D2 auch die Überbauung mit Reihenhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern. Die Überbauung richtet sich nach den allgemein gültigen Zonenvorschriften der Wohnzone W2 und der Dorfzone D2.

Änderung Art. 32b) BauR nach Art. 60 Abs. 3 BauG und Art. 122 Abs. 7 BauV 1 Alter Zustand Artikel 32 b) 4) Zone mit Planungspflicht ZPP 8 «Zürichstrasse» Die Zone mit Planungspflicht ZPP 8 «Zürichstrasse» bezweckt die dichte Überbauung mit Mehrfamilienhäusern sowie entlang der Zürichstrasse auch mit Dienstleistungsbauten. Der Überbauung muss ein einheitliches architektonisches Konzept zugrunde liegen. Die Konzepterarbeitung hat mittels qualitätssicherndem Verfahren zu erfolgen. Insbesondere ist zu beachten, dass die bestehenden ortsbaulichen Strukturen entlang der Zürichstrasse (ISOSUmgebungszone) nicht gestört werden und dass den Bauinventarobjekten die notwendigen Freiräume erhalten bleiben. Neubauten haben beim Energiebedarf (Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien) die kantonalen Anforderungen um 10% zu unterschreiten. In der ersten Bautiefe (30.0 m) entlang der Zürichstrasse dürfen nur Neubauten vorgesehen werden, bei welchen in der Mitte der offenen Fenster von lärmempfindlich genutzten Räumen die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe III (ES III) nach Lärmschutzverordnung eingehalten werden können. Gemäss Gutachten der MBJ Bauphysik + Akustik AG vom 17.01.2018 sind die Planungswerte der ES III in einer Distanz ab 11.3 m von der Strassen-kante eingehalten. Bei der Konzepterarbeitung muss durch Höherlegen der Bauten / Terrainanpassungen sichergestellt werden, dass die Neubauten nicht durch Überflutung gefährdet werden können (Gefahrengebiet gelb). Die Erschliessung erfolgt prioritär über das Milchgässli ab der Zürichstrasse. Der südlich gelegene Teil / max. ⅓ des Areals kann ab der Zürichstrasse über den Juraweg erschlossen werden. Die Bebauung richtet sich in der ersten Bautiefe entlang der Zürichstrasse nach den allgemein gültigen Zonenvorschriften der Dorfzone D2, in der ersten Bautiefe entlang dem Balmbergweg und entlang der Parzellen 1872 sowie 1831 – 1837 sowie 362, 406 und 639 nach der Wohnzone W3 und im Innern des Areals nach der Wohnzone W6 entsprechend der Abgrenzung im Zonenplan. Die Geschossflächenziffer oberirdisch im Areal hat min. 0.6 zu betragen. Der verwertbare Bodenaushub muss für die Aufwertung von degradierten landwirtschaftlichen Flächen verwertet werden, wenn dies ökologisch sinnvoll ist. Im Rahmen der Erarbeitung der Überbauungsordnung muss ein Bodenverwertungskonzept erarbeitet werden. Änderung Art. 32 b) BauR Gemeinde Kirchberg 2 2 Neuer Zustand Artikel 32 b) ZPP 8 Zone mit Planungspflicht ZPP 8 «Zürichstrasse Planungszweck

1Die Zone mit Planungspflicht ZPP 8 «Zürichstrasse» bezweckt die dichte Überbauung mit gemischter Nutzung sowie Wohnnutzung. Art und Mass der Nutzung

2Die Bebauung orientiert sich an der Dorfzone D2 (Sektor A), der Wohnzone W3 (Sektor B) und der Wohnzone W6 (Sektor C) gemäss nachfolgender Skizze:

3Im Perimeter der ZPP 8 ist gemäss kommunalem Richtplan Energie eine Heizzentrale für einen Wärmeverbund zulässig. Gestaltungsgrundsätze

4Der Bebauung muss ein einheitliches architektonisches Konzept zugrunde liegen. Die Konzepterarbeitung hat mittels qualitätssicherndem Verfahren (Workshopverfahren) unter Berücksichtigung der bestehenden ortsbaulichen Strukturen (ISOS-Umgebungszone) und einer zweckmässigen Umgebungsgestaltung zu erfolgen.

5Die Geschossflächenziffer oberirdisch hat mind. 0.7 zu betragen.

6Flachdächer sind gestattet. Das Attikageschoss muss bei mindestens einer ganzen Fassade gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um 4.0 m zurückversetzt sein. In der Wohnzone W3 und der Wohnzone W6 ist der Ausbau eines Attikageschosses als Vollgeschoss zulässig. Gemeinde Kirchberg, Januar 2024 Änderung Art. 32 b) BauR Gemeinde Kirchberg 3

7Die Erschliessung erfolgt über die Zürichstrasse und den Juraweg. Die Konkretisierung der Erschliessung erfolgt mit einem Verkehrskonzept. Weitere Bestimmungen

8Neubauten haben den gewichteten Energiebedarf gemäss Art. 30 der kantonalen Energieverordnung (KEnV) um mind. 10% zu unterschreiten.

9Technisch bedingte Dachaufbauten dürfen den höchsten Punkt der Dachkonstruktion um max. 2.0 m überragen. Für die technisch bedingte Dachaufbauten der Heizzentrale gelten die Empfehlungen des BAFU.

10Im Gefahrengebiet gelb sind für sensible Bauten Objektschutzmassnahmen vorzusehen.

11Die Realisierung in Etappen (Teil-UeO) ist möglich, wobei auch für diese die Grundzüge der Überbauung gemäss dem qualitätssichernden Verfahren gelten. Lärmempfindlichkeitsstufe

12Innerhalb eines Korridors entlang der Zürichstrasse mit einer Gesamtbreite von 20 m gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III (siehe Skizze oben). Die Nutzung in diesem Korridor ist darauf abzustimmen. In den übrigen Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Gemeinde Kirchberg, Januar 2024 Änderung Art. 32 b) BauR Gemeinde Kirchberg 4 3 Übersicht Änderungen gegenüber altem Zustand [Löschungen und Einfügungen] 4) Zone mit Planungspflicht ZPP 8 «Zürichstrasse» Die Zone mit Planungspflicht ZPP 8 «Zürichstrasse» bezweckt die dichte Überbauung mit Mehrfamilienhäusern sowie entlang der Zürichstrasse auch mit Dienstleistungsbautengemischter Nutzung sowie Wohnnutzung. Der Bebauung Überbauung muss ein einheitliches architektonisches Konzept zugrunde liegen. Die Konzepterarbeitung hat mittels qualitätssicherndem Verfahren (Workshopverfahren) unter Berücksichtigung der bestehenden ortsbaulichen Strukturen (ISOS-Umgebunszone) und einer zweckmässigen Umgebungsgestaltung zu erfolgen. Insbesondere ist zu beachten, dass die bestehenden ortsbaulichen Strukturen entlang der Zürichstrasse (ISOS-Umgebungszone) nicht gestört werden und dass den Bauinventarobjekten die notwendigen Freiräume erhalten bleiben. Neubauten haben beim den gewichteten Energiebedarf gemäss Art. 30 der kantonalen Energieverordnung (KEnV)(Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien) die kantonalen Anforderungen um mind. 10% zu unterschreiten. In der ersten Bautiefe (30.0 m) entlang der Zürichstrasse dürfen nur Neubauten vorgesehen werden, bei welchen in der Mitte der offenen Fenster von lärmempfindlich genutzten Räumen die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe III (ES III) nach Lärmschutzverordnung eingehalten werden können. Gemäss Gutachten der MBJ Bauphysik + Akustik AG vom 17.01.2018 sind die Planungswerte der ES III in einer Distanz ab 11.3 m von der Strassen-kante eingehalten. Innerhalb eines Korridors entlang der Zürichstrasse mit einer Gesamtbreite von 20 m gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III (siehe Skizze unten). Die Nutzung in diesem Korridor ist darauf abzustimmen. In den übrigen Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Flachdächer sind gestattet. Das Attikageschoss muss bei mindestens einer ganzen Fassade gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um 4.0 m zurückversetzt sein. In der Wohnzone W3 und der Wohnzone W6 ist der Ausbau eines Attikageschosses als Vollgeschoss zulässig. Technisch bedingte Dachaufbauten dürfen den höchsten Punkt der Dachkonstruktion um max. 2.0 m überragen. Für die technisch bedingte Dachaufbauten der Heizzentrale gelten die Empfehlungen des BAFU. Im Gefahrengebiet gelb sind für sensible Bauten Objektschutzmassnahmen vorzusehen. Bei der Konzepterarbeitung muss durch Höherlegen der Bauten / Terrainanpassungen sichergestellt werden, dass die Neubauten nicht durch Überflutung gefährdet werden können (Gefahrengebiet gelb). Die Erschliessung erfolgt über die Zürichstrasse und den Juraweg. Die Konkretisierung der Erschliessung erfolgt mit einem Verkehrskonzept.Die Erschliessung erfolgt prioritär über das Milchgässli ab der Zürichstrasse. Der südlich gelegene Teil / max. ⅓ des Areals kann ab der Zürichstrasse über den Juraweg erschlossen werden. Die Bebauung richtet sich in der ersten Bautiefe entlang der Zürichstrasse nach den allgemein gültigen Zonenvorschriften der Dorfzone D2, in der ersten Bautiefe entlang dem Balmbergweg und entlang der Parzellen 1872 sowie 1831 – 1837 sowie 362, 406 und 639 nach der Wohnzone W3 und im Innern des Areals nach der Wohnzone W6 entsprechend der Abgrenzung im Zonenplan. Die Bebauung orientiert sich nach der Dorfzone D2 (Sektor A), der Wohnzone W3 (Sektor B) und der Wohnzone W6 (Sektor C) gemäss Gemeinde Kirchberg, Januar 2024 Änderung Art. 32 b) BauR Gemeinde Kirchberg 5 nachfolgender Skizze: Im Perimeter der ZPP 8 ist gemäss kommunalem Richtplan Energie eine Heizzentrale für einen Wärmeverbund zulässig. Die Realisierung in Etappen (TeilUeO) ist möglich, wobei auch für diese die Grundzüge der Überbauung gemäss dem qualitätssichernden Verfahren gelten. Die Geschossflächenziffer oberirdisch im Areal hat mind. 0.60.7 zu betragen. Der verwertbare Bodenaushub muss für die Aufwertung von degradierten landwirtschaftlichen Flächen verwertet werden, wenn dies ökologisch sinnvoll ist. Im Rahmen der Erarbeitung der Überbauungsordnung muss ein Bodenverwertungskonzept erarbeitet werden. Gemeinde Kirchberg, Januar 2024 Änderung Art. 32 b) BauR Gemeinde Kirchberg 6 Genehmigungsvermerke Publikation im amtlichen Anzeiger vom 15.09.2022 Öffentliche Auflage vom 15.09.2022 bis 17.10.2022 Einsprachen

- Erledigte Einsprachen

- Unerledigte Einsprachen

- Rechtsverwahrungen

- Beschlossen durch den Gemeinderat am 28.11.2022 Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV am … Namens der Einwohnergemeinde Der Präsident: … Die Gemeindeschreiberin: … Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Kirchberg, den … Die Gemeindeschreiberin: … Genehmigt durch das Amt für Gemeinden

und Raumordnung am … Gemeinde Kirchberg, Januar 2024

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.