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Art. 84 · Fachgutachten
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 34 · Original-PDF
Der Stadtrat kann auf Kosten der Bauherrschaft Fachgutachten einer unabhängigen, sachverständigen Person einholen, wenn es für die Beurteilung eines Gesuchs notwendig ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.