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Art. 66 · Umgebungsschutz
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 30 · Original-PDF
In der Umgebung von Schutzobjekten kann der Stadtrat die zonengemässen Gebäudemasse beschränken, störende Bauteile untersagen sowie weitergehende Auflagen zur Gestaltung machen. Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 29
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.