← BZO Brugg · Inhaltsverzeichnis
Art. 58 · Anordnung Parkierung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 29 · Original-PDF
1Bei Mehrfamilienhäusern sind die Abstellplätze für die Bewohner unterirdisch oder im Gebäudevolumen anzuordnen. 2 In Mehrfamilienhäusern sind Anschlussmöglichkeiten für Ladestationen für die E-Mobilität, gemäss dem SIA Merkblatt 2060 Ausbaustufe A, vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.