Art. 57 · Parkierung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 28 · Original-PDF
1 Der Stadtrat legt im Rahmen eines Gesamtkonzepts die Parkierung über das ganze Gemeindegebiet fest. Er berücksichtigt dabei die Lage im Siedlungsgebiet, die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Verkehrskapazität und den Schutz vor Auswirkungen des Verkehrs. 2 Der Stadtrat bewirtschaftet zur Entlastung von Wohnquartieren und Gewerbegebieten sowie zur Wahrung der Verkehrssicherheit auf den Strassen und zur Gewährung einer geordneten Parkierung den Parkraum. 3 Auf dem ganzen Gemeindegebiet kann der Stadtrat eine Bewirtschaftung der öffentlich zugänglichen Parkfelder auf privatem Grund vorschreiben. 4 Die Berechnung der notwendigen Anzahl Parkfelder richtet sich nach den kantonalen Vorschriften und der VSS-Norm SN 640 281. 5 Es sind die Richtwerte gemäss VSS-Norm SN 640 281 zu ermitteln. Es gelten für alle Nutzungen folgende minimalen und maximalen Werte: Zonen Parkfelderangebot in % der Richtwerte
Bewohner Beschäftigte Besucher / Kunden
Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum A 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % B 70 % 100 % 30 % 50 % 20 % 70 % C 70 % 100 % 70 % 70 % 50 % 70 % D 70 % 100 % 70 % 100 % 50 % 70 % Die Gebietseinteilung befindet sich im Anhang IV BNO. 6 Bei Neuansiedlungen von Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitenden kann der Stadtrat ein Mobilitätskonzept verlangen. Das Konzept hat aufzuzeigen, mit welchen Mitteln die Anzahl notwendiger Parkfelder dem Minimalwert gemäss vorstehender VSS-Norm angenähert werden kann. 7 In der Zone Campus gilt die folgende Anzahl Pflichtparkplätze und es dürfen maximal die folgenden Anzahl Parkplätze in Prozenten des reduzierten Bedarfs gemäss VSS-Norm erstellt werden:
Parkplätze für Bewohner Beschäftigte Besucher, Kunden Pflichtparkplätze 70 % 30 % 50 % maximal zulässige Anzahl Parkplätze 100 % 75 % 75 % Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 27
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.