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Art. 4 · Planungsmehrwert

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 7 · Original-PDF

Der Stadtrat ist berechtigt, für Um - und Aufzonungen, die den Wert des Grundstücks um wenigstens 30 % steigern, eine Mehrwertabgabe von 20 % des Mehrwerts mittels eines verwaltungsrechtlichen Vertrags mit den Grundeigentümern abzuschliessen.

B. Innenentwicklung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.