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Art. 3 · Planungsgrundsätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 6 · Original-PDF

1Die BNO dient der Verwirklichung der Planungsgrundsätze hinsichtlich des Räumlichen Entwicklungsleitbildes (RELB) RAUM BRUGG WINDISCH, der räumlichen Ordnung und der Umwelt. Die Planungsgrundsätze sind verbindlicher Beurteilungsmassstab für alle raumwirksamen Tätigkeiten.

2Die Grundsätze der Planung sind:

a)die Erhaltung und Verbesserung der Lebensraumqualität,

b)die Stärkung der Funktion als Regionalzentrum mit starker Identität sowie des urbanen Zentrums und dessen ergänzenden lebendigen Quartierzentren,

c)die Erhaltung und Weiterentwicklung der Identität der Quartiere,

d)die Durchmischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Erholen,

e)vielfältige Wohnformen und soziale Durchmischung,

f)die Verdichtung des Baugebietes, entsprechend den örtlichen Voraussetzungen,

g)die Förderung der qualitätsbewussten Innenentwicklung bestehender Siedlungsgebiete,

h)die Förderung und Pflege des reichen ober- und unterirdischen Kulturerbes zur Weiterentwicklung der Identität, i) die Förderung der wirtschaftlichen Prosperität sowie Schaffung günstiger räumlicher Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung, j) das Erreichen einer guten Siedlungs-, Freiraum- und Architekturqualität,

k)die Förderung eines umwelt- und sozialverträglichen Mobilitätsverhaltens durch Mobilitätsmanagement, ein betriebliches und optimiertes Verkehrsnetz, ein effizientes und zweckmässiges Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 5 ÖV-Angebot und gut gestaltete, funktionsgerechte Strassenräume mit einem Verkehrssystem der kurzen Wege, l) der Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen,

m)die Gewährleistung der Sicherheit für den Langsamverkehr durch den Ausbau eines attraktiven, lückenlosen und sicheren Fuss- und Velowegnetzes,

n)der Schutz und die Förderung der Naturwerte sowie der Erhalt wertvoller Landschaften wie Wasserschloss, Bruggerberg, Aareschlucht sowie Aare,

o)die Erhaltung und Verbesserung des reichhaltigen Angebotes an attraktiven und gut vernetzten Freiräumen innerhalb der Siedlung sowie die Stärkung der vielfältigen Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten,

p)der sparsame Umgang mit Energie sowie die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils an erneuerbaren Energien.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.