Art. 68 · Empfindlichkeitsstufen, Lärmvorbelastung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 58 · Original-PDF
Lärmvorbelastung Empfindlichkeitsstufen, Entlang SBB
Gebiete mit überschrit-
tenem Alarmwert Entlang K 383 Niederwilerstrasse 20 m BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 54 _______________________________________________________________________________________________________________________ gefahrenzone 1
2In der Hochwassergefahrenzone 1 ist der Gefährdungssituation angemessen Rechnung zu tragen. Potentiell gefährliche Anlagen wie Öltanks sind zu 1:5000, einer Teilkarte zum Bauzonenplan festgelegt. Sie dienen dem Schutz von Personen, Bauten und gefährdete Gebiet sind in der Hochwasserschutzkarte sichern. Wohnräume, sensible Nutzungen wie schwer gefahrenzone 2
3In der Hochwassergefahrenzone 2 sind sensible Bauten und Anlagen wie schwer evakuierbare oder grosse Sachwerte usw. sind in Untergeschossen nicht unterirdische Lager für umweltgefährdende Stoffe oder evakuierbare oder publikumsintensive Einrichtungen, reichend erhöht oder wasserdicht auszuführen. Anlagen vor Schädigungen durch HochwasserGebäudeöffnungen wie Hauszugänge, Fensteröffnungen, Abfahrten und Lichtschächte, sind ausZweck
1Die den Grundnutzungszonen überlagerten Hochwassergefahrenzonen und das übrige hochwasserereignisse. zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.