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Art. 67 · Einwirkungen, Lärmschutz

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 57 · Original-PDF

die geeignet sind, Lärmeinwirkungen bei

–übrige Einrichtungen und Massnahmen,

–lärmabgewandte Anordnung der lärmoffenem Fenster abzuschirmen (Balkonbrüstungen, Glasverkleidungen usw.)

–Stellung und Gestaltung der Bauten Die Lärmarchitektur umfasst: empfindlichen Räume BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 53 _______________________________________________________________________________________________________________________ Die Empfindlichkeitsstufen und die Höhe der Grenzwerte sind in der Lärmschutzverordnung (LSV) geregelt. Entlang K 362 Waltenschwilerstrasse 10 m für Parz. Nr. 3690,

3360 und 269 Entlang K 363 Büttikerstrasse

10 m für Parz. 444

Freiämterstrasse

-- Abweichung zu den Bauzonenvorschriften (vgl. In den nachfolgend aufgelisteten und im Bauzonenplan bezeichneten Gebieten gilt infolge Lärmvorbelastung in

ab Strassenaxe Strassen-Nummer Strassennamen

Aufstufung

Bremgarterstrasse 20 - 30 m Entlang K 127 Villmergerstrasse 30 m

Zentralstrasse

-- Entlang K 124 Farnstrasse

30 m

Anglikerstrasse

20 m

Jurastrasse

--

Kapellstrasse

30 m

Kirchenrain

30 m Entlang K 266 Dottikerstrasse

-- Entlang K 252 Bullenberg

--

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.