Art. 67 · Einwirkungen, Lärmschutz
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 57 · Original-PDF
die geeignet sind, Lärmeinwirkungen bei
–übrige Einrichtungen und Massnahmen,
–lärmabgewandte Anordnung der lärmoffenem Fenster abzuschirmen (Balkonbrüstungen, Glasverkleidungen usw.)
–Stellung und Gestaltung der Bauten Die Lärmarchitektur umfasst: empfindlichen Räume BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 53 _______________________________________________________________________________________________________________________ Die Empfindlichkeitsstufen und die Höhe der Grenzwerte sind in der Lärmschutzverordnung (LSV) geregelt. Entlang K 362 Waltenschwilerstrasse 10 m für Parz. Nr. 3690,
3360 und 269 Entlang K 363 Büttikerstrasse
10 m für Parz. 444
Freiämterstrasse
-- Abweichung zu den Bauzonenvorschriften (vgl. In den nachfolgend aufgelisteten und im Bauzonenplan bezeichneten Gebieten gilt infolge Lärmvorbelastung in
ab Strassenaxe Strassen-Nummer Strassennamen
Aufstufung
Bremgarterstrasse 20 - 30 m Entlang K 127 Villmergerstrasse 30 m
Zentralstrasse
-- Entlang K 124 Farnstrasse
30 m
Anglikerstrasse
20 m
Jurastrasse
--
Kapellstrasse
30 m
Kirchenrain
30 m Entlang K 266 Dottikerstrasse
-- Entlang K 252 Bullenberg
--
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.