Art. 40 · Klein- und Anbauten
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 37 · Original-PDF
Terrassenhäuser abstand von 2 m, welcher mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Nachbarn Für Klein- und Anbauten gilt ein Grenzreduziert oder aufgehoben werden kann. BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 33 _______________________________________________________________________________________________________________________ mehr als 2:3 (Höhe: Breite) müssen der kann mit schriftlicher Zustimmung der Gemäss § 19 Abs. 3 ABauV (siehe BauV, Grenzabstand von 50 cm einhalten. Er Anhang 3) sind Böschungen standfest zu betroffenen Nachbarn reduziert oder kante einen Grenzabstand von 60 cm ABauV (siehe BauV, Anhang 3) einen Tiefbauten müssen gemäss § 18 Abs. 3 errichten. Bei Neigungsverhältnissen von Böschungsfuss bzw. die Böschungsoberaufgehoben werden. aufweisen. der Stärke zu erstellen und in gutem Zustand zu
1Wer an seinem Grundstück die Höhenlage verändert, hat das Erdreich mit Böschungen und nötigenfalls mit Erdregister und Erdsonden müssen einen Abstand von erhalten. Der Gemeinderat kann statische BerechStützmauern zu sichern. Stützmauern sind in genügennungen verlangen. 2 m aufweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.