Art. 27 · Trockenstandorte
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 31 · Original-PDF
LandschaftsschutzTrockenstandorte Rütermoos Pufferzone Aufschüttungen, Ablagerungen), Aufforstungen sowie Landschaft in ihrem Aussehen und in ihrer Eigenart. Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen,
1Die Landschaftsschutzzonen sind der Landwirtschaftszone überlagerte Zonen. Sie dienen der Erhaltung der weitere Eingriffe, welche dem Schutzzweck zuwiderlaufen, sind verboten. Verbot von Bauten, TerrainveränderunAufforstungen gen und zonen Zweck BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 27 _______________________________________________________________________________________________________________________ Gemeinderat Wohlen verfügt am 11.5.1992. Zu beachten ist das Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung Eichholz, vom
3.2.5 Naturschutzobjekte Die Festsetzung der im Kulturlandplan eingetragenen stehen der Zustimmung des Baudepartementes sowie Grund- und Quellwasserschutzzonen richtet sich nach der eidg. und kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung. der Bewilligung durch den Gemeinderat. Sie können
3Kleinere Terrainveränderungen und landwirtschaftliche Fahrnisbauten, die der Bewirtschaftung dienen, untersind, dem Ziel der Schutzzone nicht widersprechen und bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen Nutzung
2Die landwirtschaftliche Nutzung im bisherigen Umfang wird gewährleistet. Die Schutzmassnahmen richten sich nach den bekeine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegensonderen Reglementen. stehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.