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Art. 23 · Zweck, Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 28 · Original-PDF

Empfindlichkeitsstufe Bauten und Anlagen NutzungseinschränTerrainveränderunBauten, Anlagen, Zweck gen krautvertilgungsmitteln, Bewässerung, Entwässerung, Beweidung, Umbruch sowie Aufforstung sind nicht gestattet. BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 24 _______________________________________________________________________________________________________________________

1Die Naturschutzzone im Wald dient der Erhaltung und Entwicklung von auf Nass-Standorte angewiesenen geGebiete

4Die folgenden Gebiete sind unter Schutz gestellt und im Kulturlandplan bezeichnet: Trockenstandorte

10Buelochacher

11Hofland - Nord

12Hofland - Süd

13Junge Baal

14Blyzge

15Bahnbord BDB

Rütermoos

Pufferzone fährdeten Lebensgemeinschaften.

Nassstandorte im Wald

1Cholmoos

2Steffetsmösli

3Torfmoos

4Althau (Mönschrüti)

5Oberhau

6Althau (Mitte)

7Althau (Süd)

8Grosshau Feuchtstandorte

9Leeächer

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.