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Art. 19a · Ensembleschutzzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 24 · Original-PDF

n Steingasse 45 und 47 Hofmattenweg und Wohngebäude benachbarte Allgemeines Fabrikareal bauten sind zulässig. Dabei ist auf die kantonal Anglikon

4Der Charakter der Fabrikbauten der ehemaligen Färberei ist zu bewahren. An die bestehende, kompakte geschützte Dorfkapelle Anglikon besondere Rücksicht Struktur angepasste Um-, Ersatz- und Ergänzungsheutige Torwirkung erhalten bleibt zu nehmen. Fabrikareal im Winkel BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 20 _______________________________________________________________________________________________________________________ Harzerhof

5Der Charakter des Harzerhofes mit Wohnhaus, grosser Scheune und Vorplatz mit Linde ist zu bewahren. Der Umbau von Wohnhaus und Scheune Charaktererhaltung zulässig. Die übrigen Bauten dürfen

6Der Gemeinderat bestimmt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen sowie der Gegebenachten und/oder Wettbewerbsergebnissen. Gegenüber sowie die Umnutzung der Scheune sind im Rahmen der den Nachbarliegenschaften sind die zonengemässen heiten des Einzelfalls die Baumasse, Abstände und Ausnützungsziffer aufgrund von unabhängigen Fachgutabgebrochen werden. Ergänzungsbauten sind zulässig. Grenzabstände und Gebäudehöhen einzuhalten. Ausnützungsziffer Baumasse, Abstände, BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 21 _______________________________________________________________________________________________________________________ Für den Naturschutz im Wald ist § 24 Das Waldareal untersteht der ForstgeBNO zu beachten. setzgebung.

3.2.2 Landwirtschaftszonen

2Zur Erhaltung bzw. Schaffung eines biologisch und landschaftlich wertvollen stufigen Waldmantels (mit Strauchsaum) sind die geeigneten Waldränder im

1Kleinflächige Ersatzaufforstungen im Ausmass bis zu 3000 m2 sind in der Landwirtschaftszone zulässig, soweit keine überwiegenden, insbesondere landwirtRahmen der waldbaulichen Planung entsprechend zu verjüngen, d.h. stufenförmig zu erhalten bzw. anzu-

3.2 Zonen und Schutzobjekte im Kulturland schaftlichen Interessen entgegenstehen. 3.2.1 Wald legen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.