Art. 19 · Quartiererhaltungszone "Wehrli"
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 23 · Original-PDF
Quartiererhaltungszone "Wehrli" Vorschriften Zusätzliche Begriff Zweck vgl. auch § 65 BNO Umgebungsgestaltung teile gestattet, wenn dadurch ein guter Übergang zu fluchten zu entsprechen. Zu den Vorgärten zählen
d)Arealüberbauungen sind nur am Rand dieser Ortsdie gestalteten Grünflächen, nicht jedoch Abstellder Fläche zwischen den Strassen- und Fassadenplätze, auch wenn sie begrünt werden. den angrenzenden Gebieten entsteht. BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 19 _______________________________________________________________________________________________________________________ Bei Bauvorhaben ist frühzeitig Kontakt mit der Abteilung Planung, Bau und Umwelt aufzunehmen.
3Der Charakter der Fabrikbauten der ehemaligen Bleicherei ist zu bewahren. An die bestehende Struktur Areal der Villa Isler
2Der Charakter des Gartens und der Annexgebäude der kantonal geschützten Villa Isler ist zu bewahren. heutigen Nutzgartens auch Ergänzungsbauten. Für Strassenabstände können. reduziert werden, wenn die Umbauten und Ersatzbauten sind zulässig, im Bereich Umbauten sowie Ersatzbauten sind zulässig und die
1Die im Bauzonenplan bezeichneten Ensembleschutzzonen sind den Bauzonen überlagerte Zonen. Die angepasste Um-, Ersatz- und Ergänzungsbauten sind der neu erstellen Wagenrainstrasse in die Steingasse. Steingasse 45 und 47 prägen den Einmündungsbereich Ensembles sind wichtige kulturgeschichtliche Zeugen Die beiden alten und markanten Wohngebäude des Ökonomiegebäudes Bünzstrasse 7 und des Ersatz- und Ergänzungsbauten ist ein Wettbewerbsmit hohem Situationswert im Siedlungsgefüge. verfahren durchzuführen. zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.