Art. 14 · Wohnzonen W 1
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 18 · Original-PDF
Wohnzonen W 2 Gewerbezonen Wohnzone W 1
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 18) verbindlich lesbar.
Nutzung Nutzung Die "Nettoladenfläche" entspricht dem BeDefinition mässig störend siehe § 36 BNO griff im kantonalen Richtplan. betriebe, Betriebe für Sport, Bildung, Freizeit, Kultur, Hotel, Gastronomie, usw.) und Verkaufsnutzungen
1In den Gewerbezonen sind die höchstens mässig störende Produktion, Dienstleistungen (wie Geschäfts-
2Die zulässige Verkaufsnutzung beträgt maximal 500 m2 Nettoladenfläche pro Laden. zulässig. Fachmärkte und Einkaufszentren Nutzung BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 14 _______________________________________________________________________________________________________________________ Es wird empfohlen, die Grünflächen naturAnrechenbare Grundstücksfläche siehe
–einheimische Gehölze und Hecken nah zu gestalten, z. B. als § 32 Abs. 4 BauV.
–Magerwiesen
3Es sind nur Wohnungen für die Betriebsinhaber und solche, die aus betrieblichen Gründen notwendig sind, ten, vorab der nachbarlichen Interessen, des Ortsbildes,
4Der Gemeinderat bestimmt unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse, der öffentlichen und privaZonenrand
5Gegenüber den anstossenden Bauzonen (ausgenommen den Industriezonen) muss der Grenzabstand
6Zehn Prozent der anrechenbaren Grundstücksfläche sind als gestaltete Grünfläche auszubilden, vorrangig weiterer Gegebenheiten des Einzelfalles die Baumasse längs Strassen, öffentlichen Gewässern und gegenüber der Strassen- und Parkierungsverhältnisse und allenfalls flächen werden nicht zu der minimal auszuweisenden, Wohnbauten. Dachbegrünungen und begrünte Abstell-
–für Bauten bis zu 7 m Gebäudehöhe: 7 m sowie die Grenz- und Gebäudeabstände. mindestens folgende Masse aufweisen:
–für 1 m Mehrhöhe 1 m Mehrabstand gestalteten Grünfläche angerechnet. höchstens aber 15 m zugelassen. UmgebungsAbstand am Wohnungen Baumasse, gestaltung Abstände Die Gemeinde hat mit der Otto Notter AG treffend der Aussiedlung des Baugeeinen öffentlich-rechtlichen Vertrag beGestaltung Abstellplätze siehe § 57 BNO Umgebungsplan siehe § 65 BNO
–Steinanlagen, Trockenmauern schäftes abgeschlossen.
–Weiher und Tümpel Seewadel
7Der im Bauzonenplan speziell bezeichnete Teil 2 der Gewerbezone Seewadel ist für die Aussiedlung von Gewerbebetrieben aus den Wohnzonen, bzw. Wohn- /Gewerbezonen bestimmt. Gewerbezone BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 15 _______________________________________________________________________________________________________________________ Die "Nettoladenfläche" entspricht dem BeDefinition stark störend siehe § 36 BNO griff im kantonalen Richtplan. Betriebe für Sport, Bildung, Freizeit, Kultur, Hotel,
1In den Industriezonen sind die stark störende Produktion, Dienstleistungen (wie Geschäftsbetriebe, plan speziell bezeichneten Gebietes G3 (Ferroareal) ist
2Die zulässige Verkaufsnutzung beträgt maximal 500 m2 Nettoladenfläche pro Laden. Innerhalb des im Bauzoneninsgesamt eine maximale Nettoladenfläche von 3000 m2
3Es sind nur Wohnungen zugelassen, die aus betrieblichen Gründen notwendig sind. 7bis Die Einzonung des im Bauzonenplan bezeichneten Gebietes Bremgarterstrasse Nord erfolgt für die Rechtskraft der Einzonung vorgenommen wird, fällt die Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes. Mit Abs. 6 für den Gesamtbetrieb nachzuweisen. Wenn die bedingte Einzonung für diese Firma im Sinne von § 15a Betriebserweiterung nicht innerhalb von 5 Jahren ab der Baueingabe ist die Umgebungsgestaltung gemäss Gastronomie, usw.) und Verkaufsnutzungen zulässig. BauG entschädigungslos dahin. für Fachmärkte zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.