Art. 12 · Wohnzonen W 3
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 17 · Original-PDF
Nutzung BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 13 _______________________________________________________________________________________________________________________ Hilfsmittel für die Gestaltung: Merkblatt Hilfsmittel für die Gestaltung: Merkblatt Definition "nicht störend" siehe § 36 BNO „Bauen am Hang“ der Gemeinde Wohlen „Bauen am Hang“ der Gemeinde Wohlen Gestaltung
2Nicht als Terrassen genutzte Flachdächer sind zu begrünen.
3Die Gestaltung der Bauten und Anlagen (Gärten, Zugangswege, und Treppen, Vorplätze u. dergleichen) störendes, in Wohngebiete passendes Gewerbe sind hat dem natürlichen Terrainverlauf zu folgen. Notwendige liegerwohnungen und einzelne Räume für nicht
1Die Wohnzone W 1 ist für freistehende Einfamilienhäuser und Doppel-Einfamilienhäuser bestimmt. EinZulässig sind die Wohnnutzung und nicht störendes Terrainveränderungen sind schonend vorzunehmen. zugelassen. Gewerbe.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.