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Art. 54 · Materialablagerungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 37 · Original-PDF

Materialablagerungen

1Die Ablagerung von Material für eine Dauer von mehr als 2 Monaten kann in der Arbeitszone II bewilligt werden.

2Der Gemeinderat kann Auflagen über die zugelassenen Materialien sowie die Höhe, Abstände und Gestaltung der Ablagerung und des Lagerplatzes verfügen. Er kann nötigenfalls eine Umzäunung verlangen. 38 13NO Gemeinde Vilimergen 7. Vollzug und Verfahren 7.1 Zuständigkeit

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.