← BZO Villmergen · Inhaltsverzeichnis

Art. 44 · Ausrichtung der Wohnungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 33 · Original-PDF

Ausrichtung der Wohnungen

1Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung, usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind zu vermeiden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.