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Art. 41 · Energieeffizienz

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 32 · Original-PDF

1Unter Vorbehalt anders lautender Zonenbestimmungen dürfen AussenhülEnergieeffizienz len nachisoliert werden, selbst wenn dadurch die Abstandsvorschriften sowie die Vorschriften über die Gebäudeabmessungen nicht mehr in vollem Masse eingehalten oder die Nutzungsziffern überschritten werden.

2Steht Fernwärme aus erneuerbarer Energie oder aus Abwärme zur Verfügung, ist ein Anschluss anzustreben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.