Art. 26 · Naturschutzzone Wald
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 22 · Original-PDF
1Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Naturschutzzone Wald Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. Die Erhaltung und Verbesserung dieser Lebensräume liegt im öffentlichen Interesse.
2Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände in der Regel mit standortheimischen Baumarten und nach Möglichkeit auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Sämtliche Holzschläge auf kleinflächigem Waldeigentum, das heisst kleiner als 20 ha (betrifft vor allem Privatwald), sind durch den Revierförster vorgängig anzuzeichnen. Zone Plan Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung Naturwaldreservat Schraffur Gelb Naturwaldreservat (52 (Holznutzungsverzicht) ha) Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung (Holznutzungsverzicht) Altholzinsel Schraffur Altholzinsel "Hirzel", "Weidhölzli" und "BaOrange renmoos" (Nordzipfel) Erhalt und Förderung der standortheimischen Schraffur Naturwaldgemässe Naturschutzzone im Laubhölzer (je nach Standort auch Tanne. Föhre und Eibe) mit einem Anteil von mindesHellgrün Bestockung Wald (Grundlage: "Umsettens 80 % und einem maximalen Anteil an Exoten (zum Beispiel Douglasie und Roteiche) zung des naturnahen Waldbaus im Kanton von 5%. In seltenen Waldgesellschaften gemäss "Die Waldstandorte des Kantons Aargau", Kapitel 5. Aargau, Haltung des kantonalen Forstdienstes' 38.2012) 2 werden nur standortsheimische Baumarten gefördert. 3.5 Überlagerte Schutzzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.