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Art. 24 · Speziallandwirtschaftszone Rigacher/Unterzelg
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 20 · Original-PDF
1Die Speziallandwirtschaftszone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die der bodenabhängigen und der bodenunabhängigen bzw. einer über die innere Aufstockung hinausgehenden Produktion landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Erzeugnisse dienen.
2In der Speziallandwirtschaftszone Rigacher/Unterzelg sind Bauten und Anlagen zur Produktion pflanzlicher Erzeugnisse zulässig.
3Die Bauvorschriften richten sich nach § 23 Bauten in der Landwirtschafszone
4Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 3.4 Schutzzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.