Art. 31
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W3, WG und K zulässig. Sie sind nur dann möglich, wenn die zusammenhängende anrechenbare Grundstücksfläche mindestens 2'000 m2 beträgt. Zulässigkeit Minimale Flächen
2Bei Arealüberbauungen ist ein zusätzliches Geschoss zulässig.
3Bei Arealüberbauungen am Bauzonenrand ist auf eine sorgfältige Ausgestaltung der Bauten zu achten. In einem Streifen von mindestens 10 m ab Bauzonenrand darf in der Bauzone W3 die maximal zulässige Vollgeschosszahl für Einzelbauweise (Vollgeschosszahl gemäss Grundnutzungsordnung) nicht überschritten werden. 5. TEIL BAUVORSCHRIFTEN 5.1 Erschliessung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.