Art. 42 · Ausstattung
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF
Mehrfamilienhäuser
1In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, separat zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Fahrräder, Kinderwagen und dergleichen zu erstellen. Fahrräder, Kinderwagen
2Die Spielplätze für Kinder und Jugendliche sind auf privatem Grund abseits von Strassen, Zufahrten und Abstellplätzen an gut besonnten Stellen zu erstellen. Sie müssen durch die Grundeigentümer unterhalten werden, zugänglich bleiben und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Anordnung Spielplätze
_____________________________________ 1) Eingefügt durch Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2018. Genehmigt durch den Regierungsrat am 19. Dezember 2018. 31 Bau- und Nutzungsordnung
Grösse Spielplätze
3Die Grundfläche der Kinderspiel- und Spielplätze hat gesamthaft mindestens 15 % der gesamten Bruttogeschossfläche (inkl. Dach- und Attikageschoss) zu betragen. Bei ihrer Ausgestaltung ist auf die Spielbedürfnisse der Kinder Rücksicht zu nehmen. Bei grösseren Überbauungen sind die Spielplätze für Kleinkinder und diejenigen für schulpflichtige Kinder zu trennen. Für die Gestaltung und Ausrüstung der Spielplätze sind die Richtlinien der Pro Juventute wegleitend.
4Die Bereitstellung von Kinderspiel- und Spielplätzen kann auf einem anderen Grundstück oder gemeinsam mit anderen Grundeigentümern erfolgen. Die Anlage muss aber in nützlicher Distanz (Sichtkontakt) zu den Wohnhäusern liegen und von den Kindern gefahrlos erreicht werden können. Eine solche Anordnung ist grundbuchlich sicherzustellen. Bereitstellung Spielplätze Ablagekasten
5Ablagekasten für die Anlieferung von Post usw. sind in der Regel so anzuordnen, dass sie vom Fahrzeug aus bedient werden können. Zuständig ist die Poststelle der Gemeinde. Containerplätze
6Für Mehrfamilienhäuser und Gesamtüberbauungen sind Sammelplätze für Container und Kehrichtsäcke zu erstellen. Der Standort ist in Absprache mit der Gemeinde festzulegen. Im Speziellen gilt das Entsorgungsreglement der Gemeinde Würenlos. Kompostierung
7Bei Mehrfamilienhäusern und Gesamtüberbauungen sind Plätze für die Kompostierung einzurichten.
VI. Schutzvorschriften Ortsbildschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.