Art. 6 · Perimeter "Landstrasse"
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF
Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiete dienen der UmstruktuPerimeter "Landstrasse" rierung und Verdichtung der Grundstücke entlang der Landstrasse.
2Es gelten die jeweiligen Zonenvorschriften.
3Der Gemeinderat kann Abweichungen von der Regelbauweise bewilligen. Voraussetzungen für die Abweichungen sind
a)eine parzellenübergreifende Planung
b)Adressbildung und Fassung des Strassenraums gegenüber Landstrasse C) attraktiver Fussgängerbereich
d)eine gemeinsame Autoabstellanlage.
4Für Neubauten, welche die Voraussetzungen gemäss Abs. 3 erfüllen, kann der Gemeinderat die geschlossene Bauweise und bis zu zwei zusätzliche Vollgeschosse bewilligen.
5Der Gemeinderat beauftragt eine qualifizierte Fachperson mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme darüber, ob die Voraussetzungen gemäss Abs. 3 erfüllt sind. Die Stellungnahme ist mit dem Baugesuch aufzulegen.
6Im Perimeter "Landstrasse" sind die Vorschriften für Arealüberbauungen nicht anwendbar.
7Im Rahmen eines Gestaltungsplans kann die maximale Anzahl Vollgeschosse nicht über das Mass gemäss Abs. 4 erhöht werden. 8 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthal
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.