Art. 54 · Anforderungen Mobilitätskonzept
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 37 · Original-PDF
1Mit einem Mobilitätskonzept ist aufzuzeigen, wie die Mobilität aller NutzerAnforderungen Mobilitätskonzept gruppen (Beschäftigte, Bewohnerschaft, Besucher, Kundschaft) organisiert und bewältigt werden kann. Dabei sind Massnahmen aufzuzeigen, die den induzierten Verkehr mit den Strassenkapazitäten sowie mit dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr abstimmen.
2Die Bauherrschaft erarbeitet das Mobilitätskonzept und stellt dessen Umsetzung sicher.
3Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft und bewilligt.
4Zeigt das Monitoring/Controlling wiederholt auf, dass die anvisierten Ziele nicht erreicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei Eignung umgesetzt werden. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.