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Art. 34 · Lagerzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29 · Original-PDF

1Die Lagerzone „Hinterhard" ist für die Zwischenlagerung und Verarbeitung Lagerzone von Baustoff-Recycling-Material vorgesehen. Böschungen sind im Sinne eines ökologischen Ausgleichs naturnah anzulegen und zu pflegen.

2Die maximalen Schütt- und Stapelhöhen dürfen eine Höhenkote von 355 m ü. M. nicht übersteigen. Detailbestimmungen zur Art der zulässigen Lagergüter werden im Baubewilligungsverfahren festgesetzt.

3Für die Lagerzone gilt die Empfindlichkeitsstufe IV.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.