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Art. 31 · Naturobjekte (unverändert)

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 2 · Original-PDF

Geänderte Bestimmung / Genehmigungsinhalt Gewässerraumzone

1Als Gewässerraum respektive Gewässerraumzone wird das Gewässer mit seinen Uferstreifen bezeichnet Die Gewässerraumzone ist der Grund­ nutzungszone überlagert.

2Innerhalb der Gewässerraumzone richtet sich die Zulässigkeit von Bau­ ten, Anlagen und Nutzungen nach den Bestimmungen des Bundesrechts, insbesondere nach Art. 41c GSchV. Die Ufervegetation ist geschützt. In­ nerhalb der Gewässerraumzone sind ausschliesslich einheimische, stand­ ortgerechte Pflanzen zulässig.

3Entlang der Aare und Limmat beträgt die Breite des Uferstreifens 15 m. Im Bereich des Stroppel-Areals wird der Uferstreifen asymmetrisch ange­ legt. Die genaue Lage ist im Bauzonen- und Kulturlandplan ersichtlich. Bei den offen und eingedolt fliessenden Gewässern innerhalb Bauzonen beträgt die Breite des Uferstreifens 6 m und wird ab dem Rand der Gerin­ nesohle respektive ab Innenkante der Bachleitung gemessen.

5Bei Fliessgewässern ausserhalb Bauzonen mit einer Gerinnesohle von zwischen 0.5 - 2 m Breite beträgt die Breite der Gewässerraumzone 11 m. ® Bei unterirdischen Hochwasserentlastungsstollen wird kein Gewässer­ raum festgelegt. Abstand für Bauten und Anlagen gegenüber Gewässern

1Bei Fliessgewässem mit einer Gerinnesohle von weniger als 2 m Breite sowie bei eingedolten Gewässern beträgt der Mindestabstand für Bauten und Anlagen 6 m und wird ab dem Rand der Gerinnesohle respektive ab Innenkante der Bachleitung gemessen. Genehmigungsexemplar gemäss Beschluss Gemeindeversammlung vom 09.06.2022 Seite I Gemeinde Untersiggenthal Kanton Aargau Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gemäss § 15 BauG Exemplar für Genehmigung Mitwirkung vom:

28. April 2016 bis 30. Mai 2016
Vorprüfungsbericht vom:
8. Februar 2018

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 2) verbindlich lesbar.

Öffentliche Auflage vom: 8. Juni bis 9. Juli 2018 Beschlossen von der Gemeindeversammlung am: 29. November 2018 Frau Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber: Genehmigung durch den Regierungstat Genehmigung: mit RRB Nr. cicp\c\ -oez-2A vom: (c, \&-e% -2zkc Im Auftrag der Staatskanzlei: Aarau , den 3c) . metron Abteilung RCONIMelha2VU Tel. 056 460 91 11 / Fax 056 460 91 00 Info@metron ch 30. November 2018 sub/mpe F \ DATEN1M4 14-017-00,04_808‘02_BNO BNO_ENIWURF18N0_INHALT_GN_181130 DOCX Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthal 1 Inhalt Seite 1. Geltungsbereich 5 §31 Naturobjekte logisch gleichwertiger Ersatz zu schaffen.

2Folgende Naturobjekte sind geschützt: Arten- und dornreiche Hecken und Feldgehölze Hecke, Feldgehölz, Ufergehölz, inkl. 3m Pufferstreifen (grüne Punktlinie) Markante Einzelbäume, Baumgruppen Einzelbaum, Baumgruppe (grüner Punkt) Weiher (blauer Punkt) vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland geschützter Waldrand (rote Punktlinie) Artenreichtum Findling, geologischer Aufschluss (braunes Dreieck)

1Die im Bauzonen- und Kulturlandplan bezeichneten Naturobjekte sind geNaturobjekte schützt; sie dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu unterhalten. Eine Beseitigung ist nur mit Bewilligung des Gemeinderates und nur in Ausnahmefällen bei überwiegend öffentlichem Interesse möglich. Es ist ökoZone und Signatur Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen

–Pflegeeingriffe selektiv, dem Schutzziel angepasst jährlich höchstens auf 1/3 der Heckenfläche

–im Pufferstreifen ist die Verwendung von Dünger, diesen gleichgestellten Erzeugnissen, Umbruch sowie die Erstellung von Hochbauten nicht zugelassen

–Bäume und Baumgruppen erhalten und bei natürlichem Absterben ersetzen abschnittweise im Herbst/Winter durch Entfernen von Röhricht aufzuhalten

–Baden, jede Freizeitnutzung, das Einfangen und Aussetzen von Tieren sind nicht zulässig

–stufige Waldränder erhalten durch periodische Pflege (im Schnitt ca. alle 7 Jahre) dem Überwachsen zu schützen Laichgebiet, Brutbiotop

–Verlandung ist periodisch und Sicht und Zugänglichkeit

–Die Objekte sind periodisch vor 26 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthal

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.