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Art. 16a · Arbeitszone I "Siggenthal-Station" (Al S)

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF

Arbeitszone I "SiggenthalStation" (Al S)

1Die Arbeitszone Al S ist für mässig störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Verkaufsgeschäfte und Restaurationsbetriebe bestimmt.

2Für die Verkaufsnutzungen beträgt die zulässige Nettoladenfläche im Maximum 1'300 m2. Davon stehen maximal 100 m2 als Aussenverkaufsfläche zur Verfügung.

3Für Restaurationsbetriebe (kombiniert mit einer Mali) steht eine zusätzliche Fläche von maximal 500 m2 zur Verfügung.

4In der Arbeitszone Al S ist eine hochwertige Bahnhofsgebietsentwicklung anzustreben. Bei der Umstrukturierung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

a)Schaffung eines grosszügigen Vorplatzes zur Adressbildung,

b)Aufwertung des Aussenraums, 16 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthal

c)sorgfältige und rationelle Erschliessung für alle Verkehrsteilnghmer.

5Mit dem ersten Baugesuch ist ein Mobilitätskonzept nach § 54 BNO zu erarbeiten, welches aufzeigt, wie die Arbeitszone Al S nachhaltig erschlossen werden kann. Das Mobilitätskonzept hat eine reduzierte Anzahl Parkfelder und eine monetäre Bewirtschaftung derselben vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.