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Art. 56 · Abstellplätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 26 · Original-PDF

1Die Berechnung der Anzahl Abstellplätze für Fahrzeuge sowie deren bauli­ che Ausgestaltung richten sich nach der Allgemeinen Verordnung zum Bau­ gesetz (ABauV), bzw. den einschlägigen Normen der VSS. 26 Spreitenbach 7.1-1

2Zum Zwecke der grösstmöglichen Verlagerung von Fahrten auf den öffent­ lichen Verkehr sowie zum Schutze vor den Auswirkungen des Verkehrs, be­ stimmt sich das Angebot an Parkfeldern (zu realisierendes Angebot) in Pro­ zenten des reduzierten Bedarfs (Pflichtabstellplätze gemäss Parkierungsre­ glement) wie folgt: * Zone Personal Min. Personal Max. Kunden / Besu­ cher Min. Kunden / Besu­ cher Max.

A1 Arbeitsplatzzone 1 80% 90% 85% 95%
A1K Arbeitsplatzzone 1
Kreuzäcker 80% 90% 85% 95%
A2 Arbeitsplatzzone 2 80% 90% 85% 95%
HG Handels- und
Gewerbezone 80% 90% 85% 95%
HGO (für EZ / FM-Nut­
zung1)) 60% 70% 60% 70%
EZ Einkaufszone 90% 90% 85% 95%

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 26) verbindlich lesbar.

WGK Wohn- und Gewerbezone Kreuzä­ cker (Nur GewerbeNutzungsanteil) 80% 90% 85% 95%

3Die Gebührenpflicht und die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund werden in den Reglementen über das Parkieren auf öffentlichem Grund bestimmt.

4Die Gebührenpflicht und die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund werden in den Reglementen über das Parkieren auf öffentlichem Grund bestimmt.

5Der Gemeinderat kann für Parkplätze bei publikumsintensiven Nutzungen eine zweckmässige Bewirtschaftung ab der ersten Minute verlangen.

6Bei allen Gebäuden, wo aufgrund der Nutzung mit einem regelmässigen Abstellen von Velos, Mopeds, Fortbewegungsmitteln für Kinder, Kinderwa­ gen, etc. zu rechnen ist, sind genügend grosse, leicht zugängliche Abstell­ plätze bzw. -räume bereitzustellen.

7In den Zonen WGK und A1K ist mit dem Baugesuch ein Mobilitätskonzept einzureichen, in dem die Bauherrschaft bzw. die Unternehmen aufzeigen, wie sie aus Gründen der beschränkten Verkehrskapazität und der möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt den öffentlichen Verkehr oder weite­ re Langsamverkehrsmittel benutzen. Der Gemeinderat legt das Verfahren zur Kontrolle des Mobilitätskonzeptes fest. * 1) (EZ-Nutzung = Einkaufszentren) (FM-Nutzung = Fachmärkte) 27 7.1-1 Spreitenbach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.